Ein Denkmal zu besitzen oder zu verwalten ist keine Bürde, sondern eine würdevolle Verantwortung. Sie drückt sich aus in der Erhaltung der Gebäude als Wertschätzung der baukulturellen Leistungen vergangener Epochen und ist identitätsstiftend für die Gegenwart. Bürgerinnen und Bürger definieren ihre Heimat zu nennenswerten Anteilen bewusst oder unbewusst über die ihnen liebgewonnene, bekannte bauliche Umwelt.

Die Architekten Hans Behrens und Alois Hemmerde haben die Flak-Kaserne 1933 geplant und während der Bauphase, in den Jahren 1935 und 36 auf dem Gelände „Am Exer“ betreut. Der gegenwärtige Name der Adresse leitet sich vom ehemaligen Exerzierplatz ab.  Die genaue Lage der Gebäude in der Kasernenanlage ist nicht vorgegeben gewesen, allerdings die architektonische Stilrichtung. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Heimatschutzstil der in den Jahren 1933 bis 1945 u.a. gebaut wurde. Klassische architektonische Elemente sind hierfür die Fenster, die Dächer mit den Hechtgauben, als auch die äußere Putzgestaltung der Gebäude.

1945 wurde die Kaserne von der britischen Armee bezogen. Die Kaserne war fortan als Northampton Kaserne bekannt. 1992 wurde der militärische Stützpunkt aufgegeben. Bereits 1993 fand eine Beurteilung der Gebäude durch die Denkmalpflege statt und eine Umnutzung durch die Ostfalia wurde angestrebt und befürwortet.

Die Kaserne zeichnet sich durch eine geschlossene Bauweise aus. Der Eingangsbereich wird dominant durch zwei Wachhäuser, die entlang der Hauptstraße stehen gegliedert. Das ehemalige Offizierskasino mit großen gestalteten Grünflächen bildete den Kern der Anlage. Die verschiedenen Gebäude der Kaserne sind symmetrisch angelegt und durch ringförmige Wege verbunden. Vor allem die einheitliche Dachlandschaft, die sich bis jetzt erhalten hat, ist ein Alleinstellungsmerkmal der Kaserne und stellt neben der Anlage der Kaserne einen der verschiedenen Gründe der Unterschutzstellung der Gruppe baulicher Anlagen dar.

Vor dem Hintergrund dieser Geschichte ist es daher folgerichtig, dass die über die Jahre wechselnden Nutzungsansprüche nicht mit ihren sukzessiven Eingriffen zu Auflösungserscheinungen der Kaserne führen. Der gegenwärtige Umgang mit dem Denkmal muss künftige Verwendungen abbilden und dessen Bewahrung für kommende Generationen mitdenken und sichern.

* Dieser Artikel ist am 24. Oktober 2020 in der Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum des tiw- technischen innovationszentrum wolfenbüttel – erschienen