Die EUTB-Beratungsstelle mit Sitz in der Okerstraße 13 ist vom Niedersächsischen Institut für die Gesellschaft Gehörloser und Gebärdensprache e. V. (abk. NIGGGS e.V.) aufgebaut worden. Das Institut ist der Träger der Beratungsstelle ebenfalls mit Sitz in Wolfenbüttel.

Gefolgt bin ich der Einladung von Herrn Sodomann. Im Gespräch mit Frau Tamara Gierend, EUTB-Beraterin und Projektleitung, Frau Susanne Pfeiffer, Peer-Beraterin, und Herrn Thomas Sodomann dem Vorsitzenden des Niedersächsischen Instituts für die Gesellschaft Gehörloser und Gebärdensprache e. V. (NIGGGS) e.V., haben wir über die Teilhabe und Inklusion gehörloser Menschen gesprochen.

Das NIGGGS e. V. bietet u.a. Gebärdensprachkurse an und seine EUTB ist niedersachsenweit in der Beratung für Menschen mit Hörbehinderungen tätig.

Wichtiges Merkmal der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist Peer-Beratung von Betroffenen. Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten und ihren Wunsch nach gesellschaftlicher Teilhabe u.a. mit einem persönlichen Budget zu stärken. Das Angebot ist niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und -erbringern.

Derzeit mangelt es an allem. Für eine uneingeschränkte Teilhabe gibt es viel zu wenig Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Für deren Ausbildung stehen wiederum viel zu wenig Dozentinnen und Dozenten zur Verfügung.

Herr Sodomann berichtet über die Anfänge der Beratungsstelle und die zahlreichen Hürden die zu nehmen waren. Anfangs gab es Schwierigkeiten mit der Auszahlung der Budgets. Das sei inzwischen gelöst. Die Eingliederungshilfe ist ein wichtiger Teil zur selbstständigen Teilhabe und Selbstverwirklichung Betroffener.

Der nächste und ganz entscheidende Schritt ist eine frühe Teilhabeberatung. Oft werden Schülerinnen und Schüler in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte (LBZH) unterrichtet. Schulabgängerinnen und -abgänger werden teilweise gar nicht erst beraten und wissen oft nichts über die Möglichkeiten einer Ausbildungsassistenz und eines privaten Budgets. Mit der Ausbildung setzen sich die Probleme fort.

In den Berufsbildungswerken ist die Ausbildung nicht mit der in einem Ausbildungsbetrieb zu vergleichen. Arbeitsagenturen schicken Hörgeschädigte oft zu den Berufsbildungswerken und anschließend gibt es Probleme, einen Arbeitsplatz zu finden, da die Ausbildung nicht bedarfsgerecht erfolgt.

Die Schwierigkeiten beginnen früh. Die inklusive Beschulung mit mehreren Betroffenen in einem Klassenverband, unterstützt durch eine Unterrichtsbegleitung,

die die Gebärdensprache beherrscht, wäre das Ideal. Eine derartige Klasse muss durch die Schulträger proaktiv gebildet werden. Die Eingliederungshilfe kennt die betroffenen Fälle. Hier könnte eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit der Behörden hilfreich sein.

Auch wenn das eigene Budget den Alltag erleichtert, bedeutet es für gehörlose Menschen einen immensen Aufwand. Es gilt stets eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher und einen mit einer Behörde vereinbarten Termin zu koordinieren. Die Sensibilisierung in der Gesellschaft und eine bessere Teilhabe würden gelingen, wenn abseits der Selbstorganisation für Veranstaltungen oder Beratungen sowie im Bildungsbereich wie selbstverständlich ein Angebot zur Begleitung durch Dolmetscherinnen und Dolmetscher bestünde.

Wichtig ist es mit der Inklusion frühzeitig anzusetzen, sodass Lerndefizite vermieden werden und sich bis zur Ausbildung ein Selbstverständnis die Angebote der Eingliederungshilfe anzunehmen einstellt.